Wasser im Stadthaus
Schaden Leitungswasser
Im Nachbarhaus wurden Umbauten oder Sanierungen durch Handwerker durchgeführt, genaueres war auch nach Rücksprache nicht bekannt. Aus dem Grund lief Wasser in den Keller (Souterrainwohnung) des besichtigten Gebäudes.
Infolge des bestimmungswidrigen Wasseraustritts ist es zu einer Durchfeuchtung von der Wand im Treppenaufgang gekommen.
Ein erkannter Spaltenabstand zwischen der Schadenwand und der Treppe war laut Rücksprache mit dem Mieter auch schon vor dem Leitungswasserschaden vorhanden. Zur Sicherheit wird so etwas mit Dokumentiert, sollten hier später noch Forderung gestellt werden.
Der Gesamtschaden wird sich am Ende bei 2.000 Euro belaufen.
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Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Die verbundene Wohngebäudeversicherung (kurz: VWG) ist eine Sachversicherung, die ein definiertes Wohngebäude gegen die im Versicherungsvertrag versicherten Gefahren und Kosten versichert. Das versicherte Gebäude kann rein zu Wohnzwecken genutzt sein oder einen gewerblichen Anteil enthalten. Entscheidend ist, dass das versicherte Objekt bis zu mindestens fünfzig Prozent zu Wohnzwecken genutzt wird.
Die elementaren Grundgefahren, die im Normalfall versichert werden können sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die damit verbundenen sowie weiterführenden Kosten sind über den Versicherungsvertrag eingeschlossen. In der Theorie kann der Versicherungsnehmer jede versicherte Gefahr einzeln bei einem Versicherungsunternehmen versichern.
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