4 Etagen unter Wasser - Sachverständiger für Versicherungsschäden

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4 Etagen unter Wasser

Schaden Leitungswasser

Infolge des bestimmungswidrigen Wasseraustritts war es bei diesem Schadenfall es zu einer Durchfeuchtung von Decken und Wänden über 4 Etagen und dem Keller gekommen.

Wohnung 1
In dieser Wohnung musste noch das Schadenloch geschlossen werden und die beiden noch vorhandenen Fliesen neu verlegt werden. Die Decke im Badezimmer musste neu gestrichen werden.

Wohnung 2
Hier musste eine vorhandene Reibeputz- Wand mit einer Fläche von ca. 6 – 7 qm entsprechend von einem Maler behandelt und werden.
Die Decke im Kinder- und Badezimmer musste neu gestrichen werden und vorher entsprechend wegen der Wasserflecken behandelt werden. Eine Deckenleiste im Kinderzimmer (Stucknachbildung) musste erneuert werden

Wohnung 3
Hier musste eine vorhandene Reibeputz- Wand mit einer Fläche von ca. 6 – 7 qm entsprechend von einem Maler behandelt und erneuert werden.
Die Decke im Kinder- und Badezimmer musste neu gestrichen werden und vorher entsprechend wegen der Wasserflecken behandelt werden. Eine Deckenleiste im Kinderzimmer (Stucknachbildung) muss erneuert werden

Wohnung 4
In dieser waren "nur" Tapeten vom Schaden betroffen. Dieser Schaden musste von der Hausratversicherung beglichen werden.

Keller
Im Keller mussten zwei Wände und ein Teil der Decke gestrichen werden.

Am Ende blieb der Schaden aber bei knapp unter 10.000 Euro.




Fotos am Ende der Seite




Was  ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die verbundene Wohngebäudeversicherung (kurz: VWG) ist eine Sachversicherung, die ein definiertes Wohngebäude gegen die im Versicherungsvertrag versicherten Gefahren und Kosten versichert. Das versicherte Gebäude kann rein zu Wohnzwecken genutzt sein oder einen gewerblichen Anteil enthalten. Entscheidend ist, dass das versicherte Objekt bis zu mindestens fünfzig Prozent zu Wohnzwecken genutzt wird.

Die elementaren Grundgefahren, die im Normalfall versichert werden können sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die damit verbundenen sowie weiterführenden Kosten sind über den Versicherungsvertrag eingeschlossen. In der Theorie kann der Versicherungsnehmer jede versicherte Gefahr einzeln bei einem Versicherungsunternehmen versichern.




Fotos

Stefan Ahuis
geprüfter Sachverständiger
geprüfter Versicherungsfachmann
Strankdiek 6
49828 Georgsdorf
schadenbewerter@gmail.com
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