Falscher Küchenaufbau - Sachverständiger für Versicherungsschäden

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Falscher Küchenaufbau

Schaden Haftpflicht

Beim Küchenaufbau wurde ein Wasseranschluss durch den Versicherungsnehmer falsch angebaut, dass es dadurch zu einem Wasseraustritt kam. Der Fußboden in Küche / Wohnraum stand unter Wasser. Auf dem Boden ist ein Vinyl Design Domestic Bodenbelag verklebt.

Am Besichtigungstag waren keinerlei Beschädigung am Boden zu erkennen. Es kann aber sein, dass als Spätfolge sich der Kleber durch das Wasser löst und dadurch der Fußbodenbelag oder Teil davon hoch kommen.

Mit dem Anspruchsteller wurde vereinbart, dass die Gesamtkosten des Fußbodenverlegens für ein Jahr in Reserve gestellt werden. Sollte sich in dieser Zeit noch ein Schaden heraus stellen, muss entsprechend reguliert werden.

Im jetzigen Zustand wurde eine Entschädigung von Null Euro vereinbart.

Der Gesamtschaden würde sich auf insgesamt 2.000 Euro belaufen.




Fotos am Ende der Seite



Was   ist eine Haftpflichtversicherung?
  
  
Eine Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen infolge von gegen den Versicherten gerichteten Schadensersatzansprüchen verpflichtet. Der Versicherer stellt den Versicherten von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab; dieser passive Rechtsschutz ergänzt den aktiven der Rechtsschutzversicherung.

Gesetzliche und vertragliche Rahmenbedingungen

Schadensersatzansprüche können begründet sein, wenn der Versicherungsnehmer

  • eine Vertragspflicht verletzt und nicht belegen kann, dass dies nicht schuldhaft geschah § 280 BGB oder
  • der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat (deliktische Haftung; vgl. § 823 BGB) oder
  • sich gefahrerhöhend verhalten hat (Gefährdungshaftung)

und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt hat. Bei Verletzungen der Vertragspflichten ist zu beachten, dass viele daraus entstehende Schäden von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen werden.



Fotos

Stefan Ahuis
geprüfter Sachverständiger
geprüfter Versicherungsfachmann
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