Sturm gegen Halle 2 - Sachverständiger für Versicherungsschäden

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Sturm gegen Halle 2

Schaden Sturm

Durch Sturmeinwirkung mit mindestens Windstärke 8 wurden Teile der seitlich angebrachten Lichtplatten und ein Dachprofil beschädigt und mussten ausgetauscht werden.

Die Dachplatten mussten nachgeschraubt werden, da sie sich durch Sturmeinwirkung (es entsteht ja eine Sogwirkung) gelöst hatten. Diese Maßnahme habe ich als Vorsorgemaßnahme angeordnet, sollte man das nicht machen, würde wahrscheinlich beim nächsten großen Sturmereignis das komplette Dach abgetragen werden.

Natürlich konnte ich auch nicht feststellen, ob es ausschließlich beim letzten Sturmereignis entstanden ist, dass sollte aber für die Schadenregulierung auch unerheblich sein.

Der Gesamtschaden wird sich am Ende bei 5.000 Euro belaufen.




Fotos am Ende der Seite




Was  ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die verbundene Wohngebäudeversicherung (kurz: VWG) ist eine Sachversicherung, die ein definiertes Wohngebäude gegen die im Versicherungsvertrag versicherten Gefahren und Kosten versichert. Das versicherte Gebäude kann rein zu Wohnzwecken genutzt sein oder einen gewerblichen Anteil enthalten. Entscheidend ist, dass das versicherte Objekt bis zu mindestens fünfzig Prozent zu Wohnzwecken genutzt wird.

Die elementaren Grundgefahren, die im Normalfall versichert werden können sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die damit verbundenen sowie weiterführenden Kosten sind über den Versicherungsvertrag eingeschlossen. In der Theorie kann der Versicherungsnehmer jede versicherte Gefahr einzeln bei einem Versicherungsunternehmen versichern.




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Stefan Ahuis
geprüfter Sachverständiger
geprüfter Versicherungsfachmann
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