Anprall im Vorgarten - Sachverständiger für Versicherungsschäden

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Anprall im Vorgarten

Schaden Haftpflicht

Bei diesem Schaden landete ein Pkw im Vorgarten. Der Versicherungsnehmer hat bei seiner Trunkenfahrt (Ermittlungen Staatsanwaltschaft liefen) folgende Bäume und Sträucher im Vorgarten zerstört:

  • Ligusterhecke zum Nachbarn
  • 2 kleine Buxushecken, 40 und 50 cm
  • 2 Buxuskugeln 50 cm
  • 1 Buxuskugel 60 cm
  • 1 Baum japanische Nelkenkirsche

Ferner hatte sich Öl über Pinienrinde verteilt.

Der Gesamtschaden belief sich am Ende bei fast 7.000,00 Euro.




Fotos am Ende der Seite



Was   ist eine Haftpflichtversicherung?
  
  
Eine Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen infolge von gegen den Versicherten gerichteten Schadensersatzansprüchen verpflichtet. Der Versicherer stellt den Versicherten von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab; dieser passive Rechtsschutz ergänzt den aktiven der Rechtsschutzversicherung.

Gesetzliche und vertragliche Rahmenbedingungen

Schadensersatzansprüche können begründet sein, wenn der Versicherungsnehmer

  • eine Vertragspflicht verletzt und nicht belegen kann, dass dies nicht schuldhaft geschah § 280 BGB oder
  • der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat (deliktische Haftung; vgl. § 823 BGB) oder
  • sich gefahrerhöhend verhalten hat (Gefährdungshaftung)

und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt hat. Bei Verletzungen der Vertragspflichten ist zu beachten, dass viele daraus entstehende Schäden von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen werden.



Fotos

Stefan Ahuis
geprüfter Sachverständiger
geprüfter Versicherungsfachmann
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