Sturm gegen Halle 1 - Sachverständiger für Versicherungsschäden

Menü  --->




Direkt zum Seiteninhalt

Sturm gegen Halle 1

Schaden Sturm

Durch Sturmeinwirkung mit mindestens Windstärke 8 wurde die Attika (Sicherheitselement was ca. 30 bis 50 cm über der obersten Geschossdecke ragt. Insbesondere im Hallenbau mit Flachdach werden Brandschutzwände mit einer Attika versehen, um im Falle eines Feuers ein Überschlagen der Flammen auf das Dach zu verhindern) stark beschädigt, da sie sich komplett ablöste und jetzt stark deformiert und mit Löchern versehen war.

Die Reparaturarbeiten mussten mit großem Aufwand incl. Hubarbeitsbühne durch eine Fachfirma ausgeführt werden.

Der Gesamtschaden wird sich am Ende bei 6.500 Euro belaufen.




Fotos am Ende der Seite




Was  ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die verbundene Wohngebäudeversicherung (kurz: VWG) ist eine Sachversicherung, die ein definiertes Wohngebäude gegen die im Versicherungsvertrag versicherten Gefahren und Kosten versichert. Das versicherte Gebäude kann rein zu Wohnzwecken genutzt sein oder einen gewerblichen Anteil enthalten. Entscheidend ist, dass das versicherte Objekt bis zu mindestens fünfzig Prozent zu Wohnzwecken genutzt wird.

Die elementaren Grundgefahren, die im Normalfall versichert werden können sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die damit verbundenen sowie weiterführenden Kosten sind über den Versicherungsvertrag eingeschlossen. In der Theorie kann der Versicherungsnehmer jede versicherte Gefahr einzeln bei einem Versicherungsunternehmen versichern.




Fotos

Stefan Ahuis
geprüfter Sachverständiger
geprüfter Versicherungsfachmann
Strankdiek 6
49828 Georgsdorf
schadenbewerter@gmail.com
http://www.gutsach.de
Telefonnummer:
Telefaxnummer:
Mobil:  
0 42 43 - 6 39 28 20
0 42 43 - 6 35 00 02
01 75 - 7 07 90 81
Zurück zum Seiteninhalt