Tochter war Rettung - Sachverständiger für Versicherungsschäden

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Tochter war Rettung

Schaden Feuer

Gegen 00:50 Uhr lösten die Rauchmelder in der Wohnung der über 80jährigen Versicherungsnehmerin aus, Gott sei Dank hatte die Tochter diese gehört obwohl sie zwei Stockwerke höher wohnt. Die Tochter ist sofort runter in die Wohnung der Mutter, hat diese aus dem Bett geholt.

Danach hat sie eine Bettdecke gegriffen und über den brennenden Fernseher geworfen und dann den Fernseher nach draußen auf den Rasen gebracht. Der Fernseher brannte komplett aus. Durch das beherzte Eingreifen der Tochter konnte größerer Schaden und noch viel Schlimmeres verhindert werden.

Durch das Brennen des Fernsehers wurde fast die ganze Wohnung unter Ruß gesetzt. Die meisten Sachen konnten gereinigt oder instand gesetzt werden.

Bedingungsgemäß wurden die Tapezier- und Malerarbeiten von der Wohngebäudeversicherung übernommen, auch wenn diese Teile vom Mieter eingebracht waren.

Als Gesamtschaden habe ich eine Summe von 10.000 Euro ermittelt.




Fotos am Ende der Seite




Was  ist eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Versicherungsschutz bietet sie für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Neben den reinen Sachschäden sind dabei auch entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert.

Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden: Dabei sind mögliche Selbstbehalte zu beachten.





Was  ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die verbundene Wohngebäudeversicherung (kurz: VWG) ist eine Sachversicherung, die ein definiertes Wohngebäude gegen die im Versicherungsvertrag versicherten Gefahren und Kosten versichert. Das versicherte Gebäude kann rein zu Wohnzwecken genutzt sein oder einen gewerblichen Anteil enthalten. Entscheidend ist, dass das versicherte Objekt bis zu mindestens fünfzig Prozent zu Wohnzwecken genutzt wird.

Die elementaren Grundgefahren, die im Normalfall versichert werden können sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die damit verbundenen sowie weiterführenden Kosten sind über den Versicherungsvertrag eingeschlossen. In der Theorie kann der Versicherungsnehmer jede versicherte Gefahr einzeln bei einem Versicherungsunternehmen versichern.




Fotos

Stefan Ahuis
geprüfter Sachverständiger
geprüfter Versicherungsfachmann
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