Anprallschaden Garage - Sachverständiger für Versicherungsschäden

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Anprallschaden Garage

Schaden Haftpflicht

Durch den Anprall mit dem Pkw des Versicherungsnehmers wurde das Regenwasserfallrohr und das Garagentor so stark beschädigt, dass beide nicht zu reparieren sind und durch neue ersetzt werden müssen. Beide Teile wurden laut Rücksprache mit der Anspruchsteller in 2015 erneuert.

  • Regenwasserfallrohr
  • Garagentor

Die von mir fest gestellten Risse in der Wand hat die Anspruchstellerin hat der Anspruchsteller als nicht zu ersetzen dargestellt. Es gibt auch noch "ehrliche Menschen".

Der Gesamtschaden belief sich nach Verhandlung auf eine pauschale Entschädigung von insgesamt 2.220 Euro.




Fotos am Ende der Seite



Was   ist eine Haftpflichtversicherung?
  
  
Eine Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen infolge von gegen den Versicherten gerichteten Schadensersatzansprüchen verpflichtet. Der Versicherer stellt den Versicherten von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab; dieser passive Rechtsschutz ergänzt den aktiven der Rechtsschutzversicherung.

Gesetzliche und vertragliche Rahmenbedingungen

Schadensersatzansprüche können begründet sein, wenn der Versicherungsnehmer

  • eine Vertragspflicht verletzt und nicht belegen kann, dass dies nicht schuldhaft geschah § 280 BGB oder
  • der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat (deliktische Haftung; vgl. § 823 BGB) oder
  • sich gefahrerhöhend verhalten hat (Gefährdungshaftung)

und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt hat. Bei Verletzungen der Vertragspflichten ist zu beachten, dass viele daraus entstehende Schäden von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen werden.



Fotos

Stefan Ahuis
geprüfter Sachverständiger
geprüfter Versicherungsfachmann
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